Die geringe Größe des Kreisverbands macht die Trennung zwischen einer administrativen Geschäftsführung und einer zusätzlichen gewählten politischen Geschäftsführung entbehrlich. In der Praxis wurde die Position der politischen Geschäftsführerung in unserem Kreisverband nie besetzt. Daher soll diese explizit aus der Satzung gestrichen werden.
Zudem wird die Möglichkeit einer zweiten Sprecherin für den offenen Platz sowie mit der Anpassung „weitere Beisitzer*innen“ statt „mindestens vier“ und der Formulierung „möglichst viele Ortsverbände“ die Satzung an die gelebte Praxis angepasst und flexibler gestaltet.
Der/die Geschäftsführer*in wird vom Vorstand ernannt. Er/sie unterstützt den geschäftsführenden Kreisvorstandes und hat im Vorstand kein Stimmrecht.
Kommentare